Zu diesem Thema gibt es viele Haltungen, die Grundzüge der Reform liegen jetzt vor, einige Bereiche müssen noch konkretisiert werden.
Das prinzipiell Neue an diesem Gesetz ist, dass nicht die Menschen, die einen Anspruch auf Förderung haben, diesen bei den unterschiedlichen Ämtern stellen müssen, sondern das alle Anspruchsberechtigten von der zuständigen Behörde informiert werden, dass ihnen diese Mittel zustehen und sie müssen schriftlich der Förderung zustimmen.
Hier einige Zahlen:
250 Euro Kindergeld erhalten alle Familien unabhängig vom Einkommen
Die folgenden Zahlungen erhalten nur Elternteile mit geringem Einkommen
Zusatzzahlungen orientieren sich an den Sätzen des Bürgergelds und werden nach dem jeweiligen Einkommen berechnet. Der Satz für Kinder ist abhängig vom Alter und liegt zwischen 318 – 402 Euro. Die genaue Höhe der Zusatzzahlungen ist noch nicht festgelegt.
15 Euro aus dem Teilhabepaket für Vereinsbeiträge, Nachhilfe oder Musikunterricht werden zusätzlich gezahlt
174 Euro werden einmal jährlich für Schulmaterialien bewilligt
Einmalige Zuschüsse für Klassenfahrten.