Hier die wichtigsten Informationen zum Planungsstand des neuen Heizungsgesetzes:
Wenn Hauseigentümer*innen eine neue Heizungsanlage einbauen lassen, die zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird, wird eine solche Anlage mit 30 Prozent durch Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen, subventioniert. Zudem können zinsgünstige Kredite bei der KFW Bank beantragt werden. Dies gilt für alle Antragsteller.
Bei einem Einkommen bis 40.000 Euro im Jahr wird eine weitere Subvention von 30 Prozent gewährt. Für jeden Haushalt soll deUmstieg auf eine klimafreundliche Heizung damit möglich werden. Der zinsgünstige Kredit kann auch in diesem Fall in Anspruch genommen werden.
Es ist zudem ein sogenannter „Geschwindigkeitsbonus“ in Höhe von 20 Prozent der Kosten geplant wenn die Anlage bis 2028 fertig ist.
Hier gibt es eine Besonderheit: Diesen Zuschuss können Haushalte mit einer Gasheizung nur in Anspruch nehmen, wenn diese mindestens 20 Jahre alt ist.
Für Öl und Kohle Heizungen gilt diese Altersgrenze nicht.
Das sind die geplanten Eckdaten, wie immer liegt es an den konkreten Ausführungsbestimmungen, welche Fördermaßnahmen für Sie in Frage kommen.
PS. Wie die Situation für Hauseigentümer*innen mit Elektroheizungen aussieht, ist aus diesen Veröffentlichungen nicht zu erkennen. Schade, wir werden versuchen, mehr zu erfahren.