- Es führt zu geringeren Steuereinnahmen
- Es erhöht die Krankenkassenbeiträge für alle pflichtversicherten Arbeitnehmer*innen
Das Ehegattensplitting ist ein Relikt aus den 50ger Jahren der Bundesrepublik. Es diente nicht
zuletzt dazu, das damalige Familienmodell zu stützen: Der Mann war für die finanzielle
Absicherung der Familie zuständig, die Frau für Kinder und Küche. Um dies für Familien reizvoll
zu machen, wird bei der Versteuerung des Ehepaars so getan, als hätten beide Ehepartner gleich viel verdient und so mussten sie deutlich weniger Steuern zahlen. Wieviel Prozent Steuern zu zahlen sind, richtet sich nach der Höhe des jeweiligen Einkommens.
Konkretes Beispiel: Der niedrigste Steuersatz liegt bei 14%, der Spitzensteuersatz bei 42%
Maximale Steuerersparnis: Ein Partner hat ein Einkommen das im Spitzensteuersatz liegt
Monatliches Einkommen 60000 Euro bei Individualbesteuerung sind 15242 Euro Steuern fällig
Splittingvorteil bei einem/r Alleinverdiener*in 9400 Euro Ersparnis 5842 Euro
Diese Zahlen stammen von Rudolf Hickel Forschungsleiter am Institut für Arbeit und Wirtschaft
Durch einen Wandel der gesellschaftlichen Verhältnisse ist dieses Familienmodell nur noch bei einem sehr hohen Verdienst eines Partners – zumeist des Mannes – anzutreffen, weil in diesen Fällen die Steuerersparnis sehr hoch ist. In den meisten Fällen arbeiten beide Ehepartner. Wenn es dann ein Kind zu betreuen gilt, übernimmt in aller Regel die Mutter den Hauptteil der Sorgearbeit für die Familie und arbeitet in aller Regel nur noch mit verminderter Stundenzahl. Dann werden die Steuerklassen 3 und 5 gewählt, das bedeutet, der Besserverdienende zahlt weniger Steuern, der Partner mit Steuerklasse 5 sehr hohe Steuern. Das führt zu dem Eindruck, die Mitarbeit lohne sich kaum. So fallen viele Familien in das „Hausfrauenmodell“ zurück, mit schwerwiegenden Folgen für die Hausfrau z.B. im Falle einer Trennung.
Das Ehegattensplitting schadet uns allen nicht nur, weil der Staat weniger Steuern einnimmt.
Alle arbeitenden Bürgerinnen und Bürger bezahlen durch ihre Krankenkassenbeiträge die Vorteile dieser Gruppe mit. Die Hausfrauen sind durch den Beitrag, den der/die Erwerbstätige in die Krankenkasse einzahlt, mitversichert. Keinen Cent müssen sie zur Absicherung im Krankheitsfall beitragen. Sie werden behandelt wie die zum Haushalt gehörenden Kinder. Alle anderen Arbeitnehmer haben durch diese Maßnahme einen höheren Prozentsatz für ihre Krankenversicherung aufzubringen.
Das sind gute Gründe, das Ehegattensplitting in Zukunft zu streichen, um eine angemessene Kindergrundsicherung finanzieren zu können.