Eine kurze Übersicht zum Thema „Mindestlohn“

Als 2015 auf Drängen der SPD der Mindestlohn eingeführt wurde, galt diese Maßnahme als Jobvernichter, Ende des wirtschaftlichen Aufschwungs etc, etc

Die Höhe des Mindestlohns betrug

2015 8,50 Euro Die Steigerungen waren sehr gering, es fällt nicht schwer, zu erkennen, dass der Mindestlohn staatliche Aufstockung z.B. Wohngeld erforderlich macht.
2016 8,50 Euro
2017 8,84 Euro
2018 8,84 Euro

2019 9,19 Euro

2020 9,30 Euro

2021 9,60 Euro

Die Forderung von 12.00 Euro Mindestlohn sind nicht willkürlich entstanden. Es gab eine europaweite Initiative zur Einführung eines Mindestlohns, der 60% des Durchschnittseinkommens garantiert. Dadurch gibt es in allen EU Ländern unterschiedliche Höhen der jeweiligen Mindestlöhne. In der BRD lag dieser Wert bei 12.00 Euro.

Ab Oktober 2022 steigt der Mindestlohn auf 12.00 Euro, wovon besonders Beschäftigte in der Gastronomie, im Einzelhandel, im Friseurhandwerk, im Reinigungsgewerbe profitieren.
Der Mindestlohn muss allerdings durch ein zweites Standbein, die Tarifbindung der Arbeitgeber ergänzt werden. Nur durch die Tarifbindung kann eine gerechter Ausgleich zwischen den Arbeitgeber und den Arbeitnehmerinteressen gewährleistet werden. Auch daran wird in Berlin gearbeitet.