Wichtige Informationen aus der letzten Ratssitzung am 14.3.2022
Wir machen ernst mit dem Klimaschutz
Die ersten Mittel sind freigegeben
Obwohl zur Zeit der Krieg in der Ukraine und das damit einhergehende Flüchtlingsproblem die öffentliche Diskussion beherrscht, haben wir keine Zeit zu verlieren, um auf allen Ebenen klimafreundliche Maßnahmen zu ergreifen.
Dazu haben wir Gelder in den Haushalt eingestellt. Für eine erste Marge können jetzt Anträge bei der Gemeinde eingereicht werden.
Diese richten Sie bitte an den Fachbereich 2 zu Händen Herrn Spengel
Bitte beachten Sie, dass es sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde handelt, wenn die Fördermittel erschöpft sind, können keine weiteren Maßnahmen in diesem Jahr bezuschusst werden.
Und für diese Dinge können Sie Anträge stellen:
– Regenwassernutzungsanlagen (Zisternen) für die Brauchwassernutzung, Mindestgröße 3 Kubikmeter. Für jeden Kubikmeter wird ein einmaliger Zuschuss von 200 Euro gewährt, maximale Förderung
1000 Euro. Die Anlage muss mindestens 10 Jahre betrieben werden.
– Dachbegrünung
Förderfähig sind Planungs- Material- und Baukosten, wenn die Fläche mindestens zusammenhängende 10 Quadratmeter umfasst. Der Zuschuss beträgt 25% der nachgewiesenen Kosten, maximal
1000 Euro pro Maßnahme und muss mindestens 10 Jahre Bestand haben.
– Fassadenbegrünung
es gelten die Regeln wie bei der Dachbegrünung, es ist nur eine der Begründungsmaßnahmen pro Grundstück förderfähig
– Pflanzung von Obstbäumen
Es sollen alte Sorten angepflanzt werden, pro Grundstück 1 Baum pro Jahr, Stammumfang 10 – 12 Zentimeter Zuschuss 25 Euro
– Ladepunkte für E – Autos an Privathäusern
Förderung ist an die Nutzung von Ökostrom gebunden (Listen gibt es im Rathaus) und die Fördersumme beträgt 250 Euro
– Kauf von E Lastenrädern mit mindestens 40 kg Zuladung
Zuschuss bei neuen Rädern 25% der Kaufsumme maximal 500 Euro
gebrauchte Räder 250 Euro
Es ist nur ein Lastenfahrrad pro Wohneinheit förderfähig. Bei gebrauchten Rädern darf erst nach 24 Monaten, bei fabrikneuen Rädern erst nach 36 Monaten frei verfügt werden.
– Fotovoltaikanlagen
Diese werden gefördert, wenn alle technischen Bedingungen erfüllt sind und die Anlage von einem geeigneten fachunternehmend bescheinigt wird
Die Förderung beträgt maximal 1500 Euro pro Anlage und diese muss mindestens 10 Jahre betrieben werden
– Balkonsolarmodule
Eine Förderung von 200 Euro wird gewährt, wenn alle technischen Voraussetzungen gegeben sind und der Vermieter oder die Hausgemeinschaft der Einrichtung zugestimmt haben
– Energieberatung
Förderfähig mit maximal 30 Euro ist die Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW
– Nachhaltiges Engagement
dieser Fördertopf soll es gemeinnützigen Vereinen ermöglichen, Sachmittelkosten für nachhaltige Projekte bis zu einem Betrag von 500 Euro erstattet zu bekommen
Wir finden, hier kann jede/r Bürger*in etwas finden, um aktiv am Klimaschutz mitzuwirken.
Packen wir`s an, der blaue Planet hat nicht mehr viel Zeit, um Mensch und Natur das Überleben zu ermöglichen
PS. Es werden von der Gemeinde in erster Linie Projekte gefördert, die andere Stellen nicht im Fokus haben. Falls sie ihre Heizung klimafreundlicher gestalten wollen oder ihr Haus/ihre Wohnung energetisch sanieren wollen, dann suchen sie nach den Fördermöglichkeiten durch den Bund oder das Land!!!