Weltfrauentag am 8.3. Ist das heute noch wichtig?

Dieses Datum hat eine lange Tradition, denn es hat Jahrzehnte gebraucht, bis in vielen Köpfen die Einsicht Einzug hielt, dass Frauen Menschen mit gleichen Rechten sind. Zu diesem Termin sollten alle Bürger*innen sich noch einmal ins Gedächtnis rufen, welche Rechte Frauen zu welchem Zeitpunkt erstritten haben. Die SPD hat als erste Partei schon 1875 „das Wahlrecht für alle Staatsbürger“ gefordert und am 12. Mai 1912 den ersten „Frauentag“ organisiert. Das große Thema war die Durchsetzung des Wahlrechts für Frauen. In den Folgejahren wurde dieser Termin zum „Aktionstag gegen Krieg“. Am 12.11.1918 wurde von einer Regierung aus SPD und USPD das freie und geheime Wahlrecht Wirklichkeit.

Das war wirklich nur ein erster Schritt. Zur Zeit des Nationalsozialismus wurden alle Rechte aufgehoben, Hausfrau und Mutter sollte die Frau sein und dem Führer möglichst viele Kinder schenken. Es gab Ehrenzeichen für die Frauen, das „Mutterkreuz“ in unterschiedlicher „Güte“.

Im Grundgesetz 1949 wird in Artikel 2 Absatz 3 festgeschrieben, dass Frauenrechte Menschenrechte seien. Eine gute Grundlage für weitere politische Arbeit. 1955 wird Frauenfussball verboten, Begründung unweiblich, das wird erst 1970 aufgehoben. Bis 1958 durften Frauen ohne Zustimmung des Ehemanns keinen Führerschein machen und ohne Zustimmung des Ehemanns keiner Berufstätigkeit nachgehen. Das wird 1977 aufgehoben und zugleich festgesetzt, dass Frauen Anspruch auf einen Teil des in der Ehe erworbenen Besitzes haben. Sie können noch viele Beispiele von Benachteiligung der Frau finden, aber die Entwicklung geht voran. Zur Zeit sind es zwei Themenbereiche, die besonders im Fokus stehen: Bessere Bezahlung von typisch weiblichen Berufen und die Forderung: „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“. Es gibt noch so viel zu tun, vor allen Dingen sollten alle Menschen erkennen, dass die Bemühungen sich nicht gegen Männer richten, sondern das partnerschaftliches Miteinander das Ziel dieser Auseinandersetzung ist.