Grundsatzentscheidung für die Wahrnehmung des Mandats
Am 30.9.2021 hat das Oberverwaltungsgericht entschieden:
Für die Teilnahme an allen Ausschuss und Ratssitzungen gilt für die Mandatsträger die 3 G Regel. Dies sei durch das Infektionsschutzgesetz geregelt.
Die Mandatsträger, die nicht geimpft oder genesen sind haben aber das Recht, sich auch zukünftig für die Teilnahme an den Sitzungen kostenfrei testen zu lassen.