Als die Schlachthöfe – z.B. Tönnies – sich als wahre Virenschleudern erwiesen und es in ganzen Regionen eine deutliche Verschärfung der Coronaregeln gab, da waren sich alle in der Bundesregierung einig. Keine Subunternehmen mehr in Schlachthofbetrieben. Alle dort arbeitenden Menschen müssen von der Firma angestellt und angemessen bezahlt und untergebracht werden, wenn es sich um Arbeiter aus einem anderen europäischen Land handelt.
Die Pandemie brachte Rückenwind für unsere langjährige Forderung, dem menschenunwürdigen Treiben auf dem Arbeitsmarkt Grenzen zu setzen.
Nun aber blockt die CDU genau dieses Gesetz, dass die Ausbeutung der Arbeitnehmer stoppen kann und allen einen Tariflohn garantieren sollte. Die Begründung: „Dann könnten die Unternehmer nicht flexibel genug auf Schwankungen reagieren.“
Und wie reagieren die Arbeitnehmer, deren einziges Kapital ihre Arbeitskraft ist? Die politisch Verantwortlichen müssen den „Wildwestmethoden“ Einhalt gebieten. Daher sollte die Regierung die von ihr eingebrachte Initiative durchsetzen.
Hier einige Zahlen zur Situation der ArbeitnehmerInnen in Schlachtbetrieben.
Die Löhne der Beschäftigten in der Fleischindustrie lagen im vergangenen Jahr im Schnitt 36% unter dem Durchschnittseinkommen in der Gesamtwirtschaft.
Bei Frauen lag der Wert bei 38%.
Die Einkommenszuwächse von 2018 – 2019 lagen mit 24% rund vier Prozent unter dem Schnitt.
Es wird also höchste Zeit, das Arbeitsschutzkontrollgesetz – ein schwieriger Name für eine wichtige Gesetzesinitiative – auf den Weg zu bringen.
Der Zusammenhang von trarifgebundenen Löhnen und weniger staatliche Ausgeben für Grundrenten
Durch angemessene Löhne verringern sich die Kosten, die für die Mindestrente erforderlich sein werden. Nur wer durchschnittlich verdient, kann ausreichende Rentenansprüche erwerben und ggf. auch privat vorsorgen!!!
Die Zahlen stammen aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linkspartei.