Barbara Hendricks: Bund fördert Breitbandanschluss von Neubaugebieten

Mit dem Breitband-Förderprogramm „Weiße Flecken“ treibt die Bundespolitik den Glasfaserausbau im ländlichen Raum voran. In vielen Gemeinden sind die Arbeiten zu sehen, mit denen Schulen, Gewerbegebiete, Verwaltung oder Häuser mit schlechter Anbindung – d. h. einer Internetverbindung mit weniger als 30 Mbit/s – angeschlossen werden.

Der Bund hat die Förderung nun auch auf den Anschluss von Neubaugebieten ausgedehnt. Dabei geht es nicht um die Erschließung der einzelnen Häuser, was Aufgabe des Erschließungsträgers ist, sondern die Anbindung an das Netz, soweit keine rechtliche Ausbauverpflichtung besteht.

„Mit der Förderung des Breitbandanschlusses von Neubaugebieten schließen wir eine weitere Lücke im ländlichen Raum. Das ist eine wichtige flankierende Maßnahme, um beim Ausbau im Kreis Kleve voranzukommen“, so Barbara Hendricks, SPD-Bundestagsabgeordnete für den Kreis Kleve.

Zur Förderung gehören sowohl Planungs- als auch Investitionskosten als Wirtschaftlichkeitslückenförderung oder als Betreibermodell mit mindestens 50 Prozent Zuschuss des Bundes. Die Bagatellgrenze beträgt 10.000 Euro.

Hintergrund: Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat diese Erweiterung im Rahmen einer Ergänzung der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ am 18. August 2020 bekannt gegeben. Mit diesem Förderprogramm ermöglicht die Bundesregierung den flächendeckenden Ausbau leistungsfähiger Breitbandnetze. Ohne staatlich finanzierte Anreize würden Regionen, in denen ein Breitbandausbau nicht im privatwirtschaftlichen Interesse liegt, von den Chancen einer digitalen Gesellschaft abgeschnitten werden. „Um gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen der Bundesrepublik gewährleisten bzw. herstellen zu können, ist eine Anbindung unterversorgter Gebiete an ein nachhaltiges und hochleistungsfähiges Gigabitnetz unerlässlich“, hebt Hendricks hervor.

Als „weiße Flecken“ gelten eben solche Gebiete, in denen aktuell keine Internetversorgung mit einer Downloadgeschwindigkeit von mindestens 30 Mbit/s vorliegt und innerhalb der nächsten drei Jahre auch keine solche Anbindung in Planung ist. Dass das Bundesverkehrsministerium nun auch Fördergelder für den Anschluss von Neubaugebieten zur Verfügung stellt, ist ein wichtiger Schritt, um neue „weiße Flecken“ zu vermeiden. Nur so kann das Ziel eines flächendeckenden Gigabitnetzes bis 2025 erreicht werden. Die überarbeitete Richtlinie spezifiziert: „Förderfähig sind Ausgaben, die mit dem Anschluss des Neubaugebiets in Zusammenhang stehen, wie bspw. Planungen für die Errichtung des mitzuverlegenden TK-Netzes, Aufgrabungen zum Anschluss des Neubaugebietes an das bestehende TK-Netz sowie die hierzu erforderliche passive Infrastruktur und deren Verlegung.“ Alle Förderbedingungen können unter folgendem Link eingesehen werden:

https://atenekom.eu/wp-content/uploads/2020/08/20200818Foerderrichtlinie_Breitbandausbau-1.pdf

Kommunen und andere Gebietskörperschaften können unter

www.breitbandausschreibungen.de

eine Förderung ihrer Breitbandprojekte beantragen.