Deutlich bessere Bedingungen in der Fleischindustrie und für die Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft werden durchgesetzt

Die gravierenden Mängel in der Land- und Ernährungswirtschaft sind nicht vom Himmel gefallen. Sie werden aber jetzt mit der Covid-19 Pandemie für alle sichtbarer. „Mehr Arbeitsschutz, bessere Kontrollen und Hygiene und der Stopp organisierter Verantwortungslosigkeit in Sub-Unternehmerkonstruktionen sind der richtige Weg. Die Ausbeutung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern muss ein Ende haben. Doch notwendige Änderungen für mehr Arbeitnehmerschutz wurden seit Jahren von Seiten der Lobby und der CDU/CSU verhindert. Bei uns im Kreis Kleve kommt erschwerend hinzu, dass die Schlachtbetriebe in den Niederlanden liegen und die Arbeitnehmer im deutschen Grenzraum in schlechten Wohnungen zusammengepfercht werden.  Dies ist nicht akzeptabel und wird in Zukunft nicht mehr toleriert werden“, so Barbara Hendricks, SPD-Bundestagsabgeordnete für den Kreis Kleve.

Um auf diese Missstände zu reagieren, haben Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und die SPD-Fraktion im Bundestag nun Maßnahmen erarbeitet, die die Stärkung des Arbeitsschutzes und der Rechte für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Angriff nehmen. „Wir stellen uns unserer bundespolitischen Verantwortung und sorgen für ein Verbot von Werksvertragsarbeit im jeweiligen Kerngeschäft und Beschränkung von Leiharbeit. Ab dem 1. Januar 2021 werden das Schlachten und die Verarbeitung von Fleisch im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes nur noch von Arbeitnehmern des eigenen Betriebes zulässig sein. Damit wären Werkvertragsgestaltungen und Arbeitnehmerüberlassungen nicht mehr möglich. Wir sorgen für auskömmliche Löhne, Einhaltung von Arbeits- und Gesundheitsschutz, und Arbeitszeiten, die eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Die Kontrolle der Arbeitszeit wird durch die Einführung einer verpflichtenden digitalen Arbeitszeiterfassung im Rahmen des Gesetzes zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch) verbessert. Zudem ist die EU-Entsenderichtlinie, die dafür sorgen soll, dass Beschäftigte aus dem EU-Ausland künftig stärker von den in Deutschland geltenden Arbeitsbedingungen profitieren, ohne Abstriche umzusetzen. Um eine effektive Kontrolle von Unterbringungsbedingungen insbesondere in der Fleischbranche zu ermöglichen, werden die eine Unterkunft stellenden Arbeitgeber verpflichtet, die zuständigen Behörden über den Einsatz sowie den Wohnort ihrer ausländischen Arbeitskräfte zu informieren.

Wir fordern außerdem mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher darüber, unter welchen Bedingungen Lebensmittel produziert werden. Denn nur so kann an der Theke eine wirkliche Entscheidung für mehr Arbeitnehmerschutz Tierwohl und Umweltschutz getroffen werden“, so Barbara Hendricks abschließend.

Arbeitsminister Heil hat das Eckpunktepapier  „Arbeitsschutzprogramm für die Fleischwirtschaft“ bereits im Bundeskabinett durchgesetzt. Jetzt gilt es, dieses zügig 1:1 umzusetzen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat das immer wieder zum Thema gemacht und bereits 2017 in der Regierung das Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft durchgesetzt. Hier gab es bereits Vorgaben für Zeiterfassung, Nachunternehmerhaftung, Arbeitsschutz und mehr. Aktuelle Missstände zeigen, dass weiterer Handlungsbedarf besteht. Deshalb müssen die Regeln jetzt weiter verschärft werden.