anfallende Kosten für die Anlieger

In der letzten Ratssitzung ging es auch um den Ausbau von Straßen und die dabei anfallenden Kosten für die Anlieger. Der Bürgermeister erklärte, dass bei einem Baubeginn in diesem Jahr die Kosten frühestens 2020 an die Anlieger weitergegeben werden würden und man sich auf jeden Fall an der bestehenden Rechtslage orientieren würde. Im Landtag gibt es unterschiedliche Auffassungen, die wir hier verdeutlichen wollen.

„CDU“

Ist das neu? Nein, Forderung: Verpflichtende Bürgerbeteiligung – findet in den Kommunen schon statt. Vorschlag: Kommunen entscheiden selbst, ob Straßenbaubeträge von den Bürgern erhoben werden.
Ein gangbares Verfahren für reiche Kommunen, die anderen müssen weiter zur Kasse bitten. Damit werden Bewohner der armen Kommunen bestraft.

Vorschlag: Anspruch auf Ratenzahlung
Gibt es schon

Vorschlag: Anpassung des Zinsniveaus
Verzinsung derzeit 6%, mildert soziale nur in geringem Umfang

Vorschlag: Die Förderung des Landes für den kommunalen Straßenbau nicht ausschließlich auf den kommunalen Anteil der Maßnahme beziehen, sondern Förderbeiträge an der Gesamtsumme der Maßnahme ausrichten.
Verstehen Sie, was das heißt?

Die Forderung der SPD
Vorteile:
Abschaffung der Straßenausbaubeiträge bei gleichzeitiger Kostenübernahme durch das Land
– Keine Straßenausbaubeiträge mehr.
– weniger Bürokratie</strong
– Entlastung der Betroffenen
– klare Rechtslage
– die fehlenden Beiträge erstattet das Land

Wir würden uns freuen, wenn dieses Konzept im Landtag eine Mehrheit findet, denn so können die Bürgerinnen und Bürger sicher sein, dass von dieser Seite keine unerwarteten und oft nicht zu finanzierenden Belastungen auf sie zukommen.
Diese Übersicht können sie auch finden in der Landtags- Drucksache 17/4300 und 17/4115