Was ändert sich für uns alle im neuen Jahr?

Parteien tragen zur politischen Willensbildung in unserem Staate bei. Dann ist es ihre Pflicht, die Bürgerinnen und Bürger auch über die Veränderungen, die alle betreffen und die politisch entschieden worden sind, zu informieren. Das möchten wir jetzt tun.

Es wird sich etwas an der Einkommenssituation für die BürgerInnen ändern, das hat seine Ursache in folgenden Änderungen:
Die „kalte Progression“ ist abgemildert worden, das heißt, die Einkommensgrenzen, in der höhere Steuerzahlungen fällig werden, sind nach oben verschoben worden, der Spitzensteuersatz von 42% wird erst bei einem Einkommen von 55961,00 Euro fällig. Gilt für Einzelpersonen!

Der Grundfreibetrag, das heißt, das Einkommen, auf welches keine Steuern erhoben werden, wird angehoben und beträgt 9168,00 Euro ab diesem Jahr.

Auch der Kinderfreibetrag erhöht sich in diesem Jahr auf aktuell 7620,00 Euro im Jahr.

Dies sind Veränderungen, die besonders solche Bürgerinnen und Bürger entlasten, die über ein gutes Einkommen verfügen. Wer auf Grund seiner Einkommenssituation kaum oder nur wenig Steuern zahlt profitiert auch weniger von diesen Maßnahmen.

Für alle gleich wirkt sich die Anhebung des Kindergelds aus, das ab 1. Juli für das 1. und 2. Kind um 10,00 Euro erhöht wird, somit erhalten die Familien für jedes Kind 204,00 Euro, für das 3. Kind 210,00 Euro, für jedes weitere Kind 235,00 Euro Kindergeld.

Änderungen für RentnerInnen:

Für 2019 ist eine Erhöhung der Renten um 3,18% im Westen und 3,91 im Osten beschlossen.
Das Rentenniveau und der Beitragssatz sind bis 2025 festgeschrieben auf mindestens 48% und 20% Rentenbeitrag als Obergrenze.

Erwerbsminderungsrente:
Wer aus Krankheitsgründen eher aus dem Beruf ausscheiden muss, dessen Erwerbsminderungsrente wird so berechnet, als habe er bis zum regulären Renteneintrittsalter gearbeitet. Das gilt leider nur für die Menschen, die 2019 diese Rente beantragen müssen.

Mütterrente:
Für Frauen, deren Kinder vor 1992 geboren wurden und die ihre Kinder betreut haben, bekommen ein halbes Jahr für die Rente anerkannt. In Zahlen macht das etwa 16,00 Euro pro Monat aus.

Geringverdiener mit geringem Rentenanspruch:
Dieser Personenkreis soll eine sogenannte „Respektrente“ beziehen, die auf jeden Fall 10% über dem Grundsicherungssatz liegt.

Das Beste kommt zum Schluss:
Jetzt zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wieder 50% der Krankenkassenbeiträge – und das auch für alle Zusatzbeiträge, die Kassen erheben können.

Wir hoffen, dass diese konkreten Entlastungen ihnen helfen, ein „Auskommen mit ihrem Einkommen“ zu haben.