Auf der Tagesordnung der letzten Ratssitzung des Jahres fand sich der Tagesordnungspunkt: Standort des neuen Feuerwehrgerätehauses. Eigentlich waren nur noch zwei Varianten möglich:
1. Standort Marktplatz Rheurdt
Dieser Standort kann nur dann verwirklicht werden, wenn auf den Marktplatz als Festplatz für die Kirmes verzichtet wird. Die Verwaltung schlug daher vor, die Kirmes in den Burgerpark zu verlegen, was die Notwendigkeit von Veränderungen im Park mit sich zieht, es müssen Flächen gepflastert werden, um Fahrgeschäfte und das Festzelt aufstellen zu können. Sollte der Raumbedarf der Feuerwehr in den nächsten Jahren steigen, gibt an dieser Stelle nur begrenzte Erweiterungsmöglichkeiten.
2. Standort Zentralfriedhof
Diese Möglichkeit ist erst kürzlich zur Option geworden, denn die Landesbehörde hat auf Anfrage der Gemeinde entschieden, dass auf diesem Gelände keine weitere Bebauung möglich sei, also keine Turnhalle, kein Bauhof aber, wenn es die Einsatzfristen erlauben, ein Feuerwehrgerätehaus.
Uns schien diese Option einer genaueren Prüfung wert, weil dann der Marktplatz weiter genutzt werden kann und diese Nutzung ggf. intensiviert werden könnte, die Anwohner weniger gestört würden, wenn die Feuerwehr im Dienste aller ausrücken muss und an dieser Stelle es wenig Probleme geben dürfte, wenn Erweiterungen des Gebäudes notwendig werden sollten.
Aus diesen Gründen wollten wir die Entscheidung noch einmal verschieben, bis das Gutachten zur Machbarkeit des Standortes vorliegt. Die in großer Zahl anwesenden Feuerwehrleute hatten für diese Bedenken leider kein offenes Ohr, zumal Herr Tabke versicherte, die CDU sei abstimmungsbereit.
Wir stellen fest: Auch wir wollen die Feuerwehr – genauer den Löschzug Rheurdt – nicht bis zum Sankt Nimmerleinstag vertrösten, wir fragen uns aber, ob eine Verschiebung der Entscheidung für ca. 3 Monate ein schnelles Votum mit erheblichen Folgen für alle rechtfertigt.
Zudem spiegelt die Entscheidung nicht den politischen Willen der Rheurdter wieder, denn die drei anderen Fraktionen, die im Rat eine Mehrheit haben, waren gegen den Beschluss zum jetzigen Zeitpunkt. Genau zu dieser Sitzung fehlten aber zwei FraktionskollegInnen, die schwer erkrankt oder aus familiären Gründen verhindert waren. Im politischen Geschäft ist es nach den Regeln der Fairness dann üblich, keinen Beschluss gegen den Willen der Mehrheit durchzusetzen, wenn Ratsmitglieder nicht anwesend sein können.
Persönliche Anmerkung:
Die letzte Ratsentscheidung, in der ich hörte, die Entscheidung müsse sofort gefällt werden, war die zum Schulstandort. Diese Mehrheitsentscheidung kostet die Gemeinde jetzt 300.000 Euro für die Erschließung des Grundstücks der Schule in Schaephuysen, die anders nicht zu vermarkten ist…
Genau das Argument haben wir in dieser Sitzung schon vorgetragen. Bleibt zu hoffen, dass die Entscheidung für den Standort Marktplatz nicht ähnliche Folgekosten nach sich zieht.
Barbara Wolter