Antrag für die Sitzung des Rates am 26.11.2018

Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Ortsverein Rheurdt
Fraktion

Herrn Bürgermeister 10.11.2018
Klaus Kleinenkuhnen
Rathaus
47509 Rheurdt

Antrag für die Sitzung des Rates am 26.11.2018

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Kleinenkuhnen,

für die Sitzung des Rates am 26.11.2018 beantragt die SPD-Fraktion die Aufnahme des Tagesordnungspunktes:

Resolution des Rates der Gemeinde Rheurdt an die Landesregierung
NRW zur Änderung des §8 Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW)

Resolutionstext:

Resolution des Rates der Gemeinde Rheurdt
an die Landesregierung Nordrhein-Westfalen
zur Änderung des § 8 Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW)

Das Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) schreibt in § 8 den Kommunen in Nordrhein-Westfalen zwingend vor, zur Finanzierung des Straßenausbaus Beiträge von den bevorteilten Grundstückseigentümern zu erheben. Diese Erhebungspraxis führt immer häufiger zu Konflikten. Die Straßenausbaubeiträge können erheblich sein. Die oft im fünfstelligen Bereich liegenden Beitragsforderungen sind insbesondere für junge Familien, Geringverdiener, Alleinstehende oder Rentner kaum oder nicht zu finanzieren. Für sie ist die derzeitige Beitragserhebungspraxis existenzgefährdend, da sich einige selbst eine Kreditfinanzierung nicht leisten können oder keinen Kredit erhalten. In der Folge könnten sie gezwungen sein, ihren Grundbesitz zu veräußern.

Nur in Ausnahmefällen ist die Gewährung einer Ratenzahlung möglich. Stundungen der Beiträge sind aufgrund der schwierigen Haushaltslage in vielen Kommunen nicht möglich.
Der Rat der Gemeinde Rheurdt regt daher eine Änderung des
Kommunalabgabengesetzes an, durch die Straßenausbaubeiträge gem. § 8 ersatzlos gestrichen werden. Entsprechende Initiativen werden derzeit von vielen Akteuren auch in NRW betrieben

Die Abschaffung der Straßenbaubeiträge bliebe für die Kommunen jedoch nicht ohne Folgen, die hieraus resultierenden Einnahmen sind für die Kommunen nach derzeitiger Finanzlage unentbehrlich.

Ein Vorschlag zur Refinanzierung war die Einführung sogenannter wiederkehrender Straßenbaubeiträge, die einmal jährlich an die Gemeinde entrichtet werden. Diese Beiträge zahlen alle Eigentümer, egal ob ihre Straße saniert wird oder nicht. Neben einem erheblichen Verwaltungsaufwand führt dieser Vorschlag insgesamt zu deutlichen Kostensteigerungen gegenüber der jetzigen Variante und damit zu einer durchschnittlich höheren Belastung. Genau aus diesem Grund sah sich die Politik in Nordrhein-Westfalen vor zwei Jahren dazu veranlasst, das Modell der wiederkehrenden Straßenbaubeiträge vorläufig nicht weiter zu verfolgen.

Eine weitere Möglichkeit wäre die Refinanzierung der Straßenbaubeiträge über die Grundsteuer. Die dadurch entstehende Belastung durch die Grundsteuer ist in unserer Stadt, wie in vielen anderen Kommunen heute bereits so hoch, dass eine weitere Aufstockung nicht ernsthaft in Erwägung gezogen werden kann.

Die dritte Variante wäre beispielsweise die Finanzierung über eine separate Steuerabgabe. Da eine Gemeinde solch eine Steuer nach Artikel 106 des Grundgesetzes nicht selbst erheben kann, sondern dies Sache des Bundes bzw. des Landes ist, hätte sie praktisch auch keinen direkten Einfluss mehr auf die Reparaturintervalle von Straßen und Kanälen. Im Zweifelsfall könnte es also sein, dass die „Prachtstraßen“ einer Stadt immer schöner und besser werden und es in den typischen Anliegerstraßen Sanierungsstau gibt. Eine Steuerabgabe birgt darüber hinaus die Gefahr, dass die so erhobenen Gelder nicht ausschließlich für den Straßenausbau, sondern auch für andere Zwecke verwendet werden.

Eine andere realistische Möglichkeit wäre, die Straßenbaumaßnahmen der Kommunen ebenso in voller Höhe aus Steuermitteln zu finanzieren, wie dies bei Bundes-, Land- oder Kreisstraßen geschieht. Eine Finanzierung des Straßenausbaus aus Steuermitteln würde Konflikte in Kommunen verhindern, die Lasten des Straßenausbaus gerecht verteilen, die Planbarkeit des Straßenausbaus für die Kommunen verbessern, den Verwaltungsaufwand senken und Rechtssicherheit für Bürger und Kommunen schaffen.

Dieser von Bayern gewählte Weg erscheint die einzige mögliche Systemumstellung.

Bei einer Systemumstellung mit Refinanzierung auf örtlicher Ebene würden die Grundstückseigentümer an einer öffentlichen Straße entlastet. Stattdessen finanzierten künftig alle Bürger über ihre Steuern die Baumaßnahme mit, auch dann, wenn sie an keiner sanierungsbedürftigen Gemeindestraße liegen und keinen unmittelbaren Vorteil daraus ziehen. Zudem wäre mit einer Rückforderungswelle der Straßenanlieger zu rechnen, die in den letzten mehr als 25 Jahren durch eigene Beiträge zum Aufbau der Straßeninfrastruktur beigetragen hätten.

Eine Lösung ist daher – wie in Bayern – nur der Ersatz von KAG-Straßenbaubeiträgen durch zweckgebundene Finanzmittel seitens des Landes NRW.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Fronhoffs
SPD-Fraktionsvorsitzender