Bamf Bremen

Das besonders belastete Bamf Bremen

Im Rahmen der Diskussion um die Arbeit der Bamf Behörde waren die Verfehlungen der Leiterin der Bremer Einrichtung in aller Munde. Das Amt wurde zum Sinnbild allen Übels im Zusammenhang mit zu Unrecht erteilter Gewährung des Asyls. Alle positiven Entscheidungen der Behörde seit 2006 bis zum ersten Quartal dieses Jahres, als die Vorwürfe durch die Presse gingen und das Amt auf Anweisung von Herrn Seehofer keine Entscheidungen mehr treffen durfte, wurden einer genauen Überprüfung unterzogen.
Hier die Ergebnisse des offiziellen Prüfberichts:
145 Verstöße wurden festgestellt – das heißt, aktenkundige Sachverhalte, z.B. Schutz eines anderen EU Landes war schon gewährt oder Belege für eine Identitätstäuschung.
Das sind 1,1 Prozent aller Verfahren
Allerdings stellten die Prüfer fest, dass – überwiegend in den zuzugsstarken Jahren 2014-2016 – es Mängel bei der Bearbeitung gegeben habe, die auf ein Fehler der gebotenen Sorgfaltspflicht hingewiesen hätten.
Diese Zahlen sollten wir in Relation zu den Presseberichten setzen, die die Behörde als „Schleuserstelle“ für Migranten darstellten, die der Leiterin Bestechlichkeit vorwarfen und die vom Dienst suspendiert worden ist.
Übrigens: Behörden, deren Entscheidungen gegen Asylbewerber von Gerichten überprüft und als sachlich falsch bewertet wurden, hatten keinerlei Sanktionen zu befürchten.

Wir möchten, dass alle Asylbewerber in einem fairen Verfahren ihre Gründe für ihren Antrag darlegen können.
Und wir möchten durch ein sinnvolles Einwanderungsgesetz denjenigen eine faire Chance auf einen Arbeits oder Ausbildungsplatz einräumen, die in unserem Lande leben und arbeiten wollen. Dann können wir die Zuwanderung so gestalten, dass niemand davon überfordert wird.
Und wenn ein Asylsuchender sich hier integriert, die Sprache erlernt, einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz gefunden hat, dann sollte er/sie bleiben dürfen.